Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel

Beginn und Ende der Beherbergung

Bietet der Beherberger keine andere Bezugszeit an, stehen die gemieteten Zimmer ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Benötigt der Gast das Zimmer früher, ist dies mit dem Beherberger vorher abzusprechen. Die gemieteten Zimmer sind am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen.


Eine Verlängerung dieser Frist ist, eventuell gegen eine Aufzahlung, mit dem Beherberger abzusprechen.


Rücktritt des Beherbergers

Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht. Es sei denn, es wurde ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart oder das Zimmer wurde schriftlich gebucht.


Bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.


Rücktritt durch den Gast – Stornogebühr

Bis zu 5 Zimmer können vom Gast am Ankunftstag bis 12:00 Uhr mittags durch einseitige schriftliche Erklärung kostenlos storniert werden. Ab 6 Zimmer gilt die Stornoregelung für Gruppen (siehe unten). Zimmer, die am Anreisetag nach 12:00 Uhr mittags storniert werden, werden vom Beherberger mit dem Preis der 1. Nacht in Rechnung gestellt, es sei denn, das bzw. die Zimmer konnten noch anderweitig vermietet werden.


Wird das Zimmer nicht storniert und bleibt die ganze Nacht ungenützt („no show“), ist der volle, vereinbarte Preis zu bezahlen. Ist das Zimmer für mehrere Nächte gebucht, kann der Beherberger das Zimmer ab dem 2. Tag an andere Gäste weitervermieten. Die Stornogebühr fällt in diesem Fall nur für die 1. Nacht an.


Bei Gruppen gelten folgende Stornogebühren:

Keine Stornogebühr bei Stornierung bis 2 Monate vor Ankunft:

  • 30 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 1 Monat vor Ankunft
  • 60 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 1 Woche vor Ankunft
  • 90 % des vereinbarten Preises bei Stornierung in der letzten Woche oder bei „no show“


Die Stornogebühr kann vom Beherberger reduziert werden, wenn die stornierten Zimmer noch anderweitig verkauft werden konnten.


Anzahlung

Der Beherberger behält sich vor, für Fixbuchungen eine Anzahlung in der von ihm festgelegten Höhe zu verrechnen.


Beistellung einer Ersatzunterkunft

Der Beherberger kann dem Mieter bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn die dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.


Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.


Pflichten des Vertragspartners

Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleiteten Gäste entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.


Rechnungen werden nur dann an den Besteller geschickt, wenn dies vorher schriftlich mit ihm vereinbart wurde und der Vermieter sich damit einverstanden erklärt. Diese Rechnung ist nach Erhalt sofort ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.


Rechte des Beherbergers

Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner erbrachten Leistung zu.


Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.


Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Private-Haftpflichtversicherung, die auch möglich durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist auf Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. Die Kosten für Haustiere sind der Preisliste zu entnehmen.


Beendigung des Buchungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der Ersparnis durch die Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots zu verlangen.

Restaurant

Vorbestellte Speisen, die nicht spätestens einen Tag vor der Veranstaltung schriftlich oder telefonisch storniert werden, müssen voll in Rechnung gestellt werden, wenn sich die Teilnehmerzahl verringert.

Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Verlassen des Lokales seine Rechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Rechnungen werden nur dann an den Besteller geschickt, wenn dies vorher schriftlich mit ihm vereinbart wurde und der Vermieter sich damit einverstanden erklärt. Diese Rechnung ist nach Erhalt sofort ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.


Seminarräume

Kostenloses Storno: bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung

  • 70 % der Raummiete bzw. der bestellten Leistungen: 1 Monat bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung
  • 90 % der Raummiete bzw. der bestellten Leistungen: 7 – 0 Tage vor Beginn der Veranstaltung


Die Geschäftsführung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:

  • die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb gefährdet
  • der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
  • betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen


Bei Veranstaltungen, für die ein Buffet mit genauer Teilnehmerzahl bestellt wurde, wird der volle Betrag verrechnet, es sei denn, die Teilnehmerzahl wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung schriftlich geändert.


Sofern in diesen Bedingungen nichts Besonderes vereinbart wurde, gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.


Begriffsbestimmungen

„Beherberger“ Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. In diesem Fall die Firma Urdlwirt – Hotel Reif KG.


„Gast“ Ist eine natürliche oder juristische Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc.).