Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel
Beginn und Ende der Beherbergung
Bietet der Beherberger keine andere Bezugszeit an, stehen die gemieteten Zimmer ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Benötigt der Gast das Zimmer früher, ist dies mit dem Beherberger vorher abzusprechen. Die gemieteten Zimmer sind am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Eine Verlängerung dieser Frist ist, eventuell gegen eine Aufzahlung, mit dem Beherberger abzusprechen.
Rücktritt des Beherbergers
Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Rücktritt durch den Gast – Stornogebühr
Einzelne Zimmer (max. 5) können vom Gast bis zu 12.00 Uhr mittags des Ankunftstages durch einseitige Erklärung kostenlos schriftlich storniert werden. Ab 6 Zimmer gilt die Stornoregelung für Gruppen (siehe unten). Zimmer, die am Anreisetag nach 12.00 Uhr mittags storniert werden, werden vom Beherberger voll in Rechnung gestellt (ohne Frühstück), es sei denn, das bzw. die Zimmer konnten noch anderweitig vermietet werden.
Wird dass Zimmer nicht storniert und bleibt die ganze Nacht ungenützt („no show“), ist der volle Preis, der vereinbart wurde, zu bezahlen. Ist das Zimmer für mehrer Nächte gebucht, kann der Beherberger das Zimmer ab dem 2. Tag an andere weitervermieten. Die Stornogebühr fällt in diesem Fall nur für die 1. Nacht an.
Bei Gruppen gelten folgende Stornogebühren:
keine Stornogebühr bei Stornierung bis 2 Monate vor Ankunft
40 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 1 Monat vor Ankunft
70 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 1 Woche vor Ankunft
90 % des vereinbarten Preises bei Stornierung in der letzten Woche oder bei „no show“
Die Stornogebühr kann vom Beherberger reduziert werden, wenn die stornierten Zimmer noch anderweitig verkauft werden konnten.
Anzahlung
Der Beherberger behält sich vor, für Fixbuchungen eine Anzahlung in der von ihm festgelegten Höhe zu verrechnen.
Beistellung einer Ersatzunterkunft
Der Beherberger kann dem Mieter bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Pflichten des Vertragspartners
Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Rechnungen werden nur dann an den Besteller geschickt, wenn dies vorher schriftlich mit ihm vereinbart wurde und der Vermieter sich damit einverstanden erklärt. Diese Rechnung ist nach Erhalt sofort ohne Abzug bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
Rechte des Beherbergers
Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner erbrachten Leistung zu.
Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.
Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist auf Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der Ersparnis durch die Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots zu verlangen.
Restaurant
Bestellte Essen, die nicht 1 Tag vor der Veranstaltung schriftlich storniert werden, müssen voll in Rechnung gestellt werden, wenn sich die Teilnehmeranzahl verringert.
Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Verlassen des Lokales seine Rechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Rechnungen werden nur dann an den Besteller geschickt, wenn dies vorher schriftlich mit ihm vereinbart wurde und der Vermieter sich damit einverstanden erklärt. Diese Rechnung ist nach Erhalt sofort ohne Abzug bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
Seminarräume
Kostenloses Storno: bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung
70 % der Raummiete: 30 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung
100 % der Raummiete: 7 bis 0 Tage vor Beginn der Veranstaltung
Die Geschäftsführung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb gefährdet der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Bei Veranstaltungen, für die ein Buffet mit genauer Teilnehmeranzahl bestellt wurde, wird der volle Betrag verrechnet, es sei denn, die Teilnehmeranzahl wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung schriftlich geändert.
Sofern in diesen Bedingungen nichts besonderes vereinbart wurde, gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
Begriffsbestimmungen
- „Beherberger
- Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
- „Gast“
- Ist eine natürliche oder juristische Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familien-Mitglieder, Freunde etc.).





